Eine Zeitung schreibt über eine jüngste Entscheidung des Berufungsgerichts Arnhem über summarische Berufungsverfahren von Michel Letteboer von Almelo gegen seine Entlassung aus einer Schule Oldenzaal wegen seiner NVU-frühere und rechtsextreme Aussagen. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Entlassung zulässig ist, weil Letteboer seine rechtsextreme Vergangenheit verschwiegen hat.
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