Ein Mann aus Nijmegen wird in einem Strafverfahren im Berufungsverfahren vor dem Berufungsgericht mit einer Geldstrafe belegt Arnhem. Dafür wurde er bereits bestraft 12 Mai 2016, aber Berufung eingelegt. Er bekommt die Strafe für eine Beleidigung August 2015 in Nijmegen. Dann schalt er eine Person türkischer Abstammung mit: “schmutzige Fotze Ausländer” en “gehen Sie zurück zu Ihrem eigenen Land“. Für die Gebühr Gruppenbeleidigung Der Gerichtshof sieht unzureichende Beweise, so bleibt allein belediging stehen.
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