Das Gericht in Den Bosch lehnt den Anspruch eines Homosexuell Mann aus Helmond von. Er hatte gefordert, dass seine homophoben Nachbar seines Hauses löschte nach Bedrohungen würden und Belästigung. Da das Gericht den Fall nicht richtig untersuchen kann und der Fall wurde gegen die Wohnungsgesellschaft eingereicht, nicht gegen Nachbarn, die Kläger verlieren den Fall. Er geht auf Berufung.
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