Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte erwägt eine Beschwerde wegen Diskriminierung von der Hotline Amsterdam im Namen des Menschen aus Litauen hat sich gegen ein abgehakt eingereicht Den Haag. Die litauische fand im März 2013 nein schließen reguläres Abonnement, weil er hat keine niederländische Identität und bestimmte Aufenthaltsdokumente fehlen. Die Kammer ist der Auffassung, dass die Telefongesellschaft keine verbotene Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gemacht gegeben hat, weil die mittelbare Diskriminierung ist nicht verboten. Es ist die Rede finanziellen Risiken zu begrenzen,.
Zurück zur Übersicht