Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte der Zuständigkeit in zwei Fällen zu einem muslimischen Mann Ende September 2011 wurde als temporärer Mitarbeiter einer Agentur entlassen aus Amsterdam. Er wurde von einem Unternehmen beschäftigt in Reeuwijk. Er hätte gefeuert, weil er eine weibliche Führungskraft Hände schütteln verweigert. Er fühlt sich diskriminiert wegen seines Glaubens. Das Unternehmen bestreitet diesen Boden, aber nicht finden können gut. Der Beschwerdeführer trägt keine Beweise oder Zeugen. Daher kann der Vorstand nur zu einem Freispruch Entscheidung führen.
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