Home » Kroniek » 12-04-2016 | Apeldoorn/ Den Haag – 15707
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Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte spricht auf zwei Beschwerden eines armenischen Mann. In einem unbekannten Ort, war er in September 2015 von einer Agentur (zu einem Hauptsitz in Apeldoorn) für einen Job als Vertreter AA Kundendienst abgewiesen (Hauptsitz ist in Den Haag) weil er nicht spricht Niederländisch Akzent. Die Beschwerde gegen die ANWB abgelehnt, weil es nicht gezeigt wird, dass die ANWB eine diskriminierende Anforderung gemacht haben. Sie haben die niederländische Sprache korrekt an die Mitarbeiter der Agentur angegeben und gut sprechen verstanden. Die Agentur hat falsch interpretiert diese und “accentloos Nederlands” gemacht. Dies ist die Agentur für schuldig aufgrund der Rasse eines rechtswidrigen Diskriminierung machen.

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