Ein marokkanischer Vater aus Amersfoort fühlte, dass sein Sohn in der Schule diskriminiert wurde und reichte eine Beschwerde ein. Diese Schule gibt jedoch an, dass die Sprachkenntnisse des Sohnes für eine zweisprachige voruniversitäre Ausbildung zu gering waren. Sie platzierten ihn auf einem zweisprachigen HAVO / VWO-Kurs. Heute gibt die Gleichbehandlungskommission an, dass es keine Diskriminierung aufgrund der Rasse gibt.
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