Home » Kroniek » 30-06-2015 | Tilburg – 13239
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Eine Entscheidung des Vorstandes für den Schutz der Menschenrechte auf eine Beschwerde eines Mannes aus einem unbekannten Ort in Nord-Brabant. Op 8 Januar 2014 weigert sich, eine muslimische Mitarbeiter eines Gesundheitsdienstes von Tilburg schütteln seine Hand. Es sagt nicht, in welchem ​​Ort das passiert ist. Der Mann fühlt sich diskriminiert aufgrund des Geschlechts, Muslim, weil seine Frau und seinem kleinen Sohn die Hände schüttelten haben. Die Kammer ist der Auffassung, dass es sich um ein Aufeinandertreffen von zwei Rechte ist, lässt aber die besonderen Umstände dieses Falles, religiösen Gründen Frauen überwiegen. Der Mann kann auch respektvoll, ohne Kontakt begrüßt. Die Frau hat das Recht, nicht aufgrund ihrer Religion diskriminiert werden. So hat der Muslim keine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

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