Ein Urteil des Instituts für Menschenrechte zu einer Beschwerde eines deutschen Mannes mit der Behinderung Gilles de la Tourette, der sich über eine Wohnungsbaugesellschaft von . beschwert Bergen op Zoom. Der Wohnort des deutschen Mannes wird nicht genannt. Er hatte von 2014 gelegentliche Zusammenstöße mit seinen Nachbarn. Im Mai 2016 er wird zweimal von ihnen beschimpft. Die Wohnungsbaugesellschaft führt Gespräche mit den Nachbarn, achtet aber nicht auf den Diskriminierungsaspekt. Die Nachbarn nennen ihn a ‘Freak‘ und sagen, er sollte dort nicht leben. Sie sagten, dass alle Deutschen ‘Muffen‘ zijn. Der Vorstand stellt fest, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Diskriminierungsbeschwerde nicht mit ausreichender Sorgfalt untersucht hat. Infolgedessen hat sie illegale Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit und aufgrund der Rasse vorgenommen.
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