Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte wird über Beschwerden gegen ein Unternehmen entscheiden, von Zaandam. Dieses Unternehmen hatte einen Job, wo sie für jemanden gesucht haben, die Türkisch spricht. Im Herbst 2014 sie wies ein, die nicht türkischer Herkunft ist. Nach Auffassung der Kammer ist eine mittelbare Diskriminierung hier, die verboten ist, nur wenn es kein guter Grund ist für. Im Bereich Personal muss ältere Menschen, Einzel türkischen Menschen arbeiten, die oft Analphabeten und haben wenig soziale Kontakte. Daher wird die Sprachregelung in diesem Fall gerechtfertigt ist, und es gibt keine verbotene Diskriminierung.
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