Der Oberste Gerichtshof entscheidet über einen Fall von Maastricht und stellt fest, dass ausländische Kunden von Coffee-Shops sollten als Käufer von weichen Drogen verboten werden. Dies ist nicht diskriminierend und verstößt nicht gegen das EU-Diskriminierungsgesetz. Dass in anderen Gemeinden oder verkauft an Ausländer das Oberste Gericht führt nicht zu Willkür.
Zurück zur Übersicht