Home » Kroniek » 29-09-2015 | Maastricht – 14012
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Der Oberste Gerichtshof entscheidet über einen Fall von Maastricht und stellt fest, dass ausländische Kunden von Coffee-Shops sollten als Käufer von weichen Drogen verboten werden. Dies ist nicht diskriminierend und verstößt nicht gegen das EU-Diskriminierungsgesetz. Dass in anderen Gemeinden oder verkauft an Ausländer das Oberste Gericht führt nicht zu Willkür.

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