Home » Kroniek » 29-08-2016 | Amersfoort – 16533
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Das niederländische Institut für Menschenrechte entscheidet über eine Beschwerde einer muslimischen Frau beginnen Dezember 2015 hatte einen Konflikt im Rathaus der Gemeinde Amersfoort. Sie holte dann ihren Pass ab, auf dem sie ohne Kopftuch steht. Sie trug ein Kopftuch und die Angestellten an der Rezeption fragten sie zweimal, für Besuche an zwei Tagen, Nehmen Sie ihr Kopftuch zur Identifizierung ab. Darüber entstand eine Diskussion. die Gemeinde Amersfoort im Folgenden ein Zugangsverbot gegen sie verhängt, Sie hatte das Aggressionsprotokoll verletzt. Das Institut sieht sich heute nicht in der Lage, eine Stellungnahme zu diesem Thema abzugeben, weil einseitige staatliche Maßnahmen nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fallen. Dies ist im Passgesetz geregelt. Auch der Zugang zu einem Gebäude der Gemeinde ist kein Angebot einer Ware oder Dienstleistung. In diesem Fall folgt oktober 2016 ein weiteres Gerichtsurteil.

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