Home » Kroniek » 25-04-2013 | Maastricht – 8391
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Das Gericht Maastricht stellt fest, dass der Bürgermeister ein Café wegen des Verkaufs weicher Drogen an Ausländer nicht hätte schließen dürfen. Der Bürgermeister hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine weniger weitreichende Maßnahme möglich war. Der Kaffeehausbesitzer empfindet die Pflicht, Ausländer fernzuhalten, als Diskriminierung. Danach möchte er sie einfach wieder hereinlassen. Der Bürgermeister antwortet mit der Aussage, dass Ausländer in den Cafés nicht willkommen seien und bleiben. Danach werden weitere Klagen folgen.

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