Eine Entscheidung des niederländischen Instituts für Menschenrechte über eine Beschwerde einer türkisch-niederländischen Mutter, deren Sohn zu verschiedenen Zeiten an einer Grundschule in diskriminiert wurde Giethoorn. So wurde der türkisch-niederländische Lernende in februari 2015 im Schulhof: “gehen Sie zurück zu Ihrem eigenen Land” en in februari 2016 er wäre von Kommilitonen diskriminiert worden. Die Mutter reichte jedoch keine Beschwerde gegen Kommilitonen ein. Ihre Beschwerde richtet sich an den Schulleiter, weil er sie wegen Verhaltensproblemen bei dem Jungen angesprochen hatte. Das College sieht jedoch keine Hinweise auf eine Diskriminierung des Jungen durch den Schulleiter. Die Beschwerden der Mutter wurden ebenfalls sorgfältig behandelt.
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