Home » Kroniek » 23-04-2015 | Arnhem – 12674
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Türkisch-Holländer fühlte im Februar 2014 von Kollegen an der Steuerabteilung in einem unbekannten Ort diskriminiert. Er reichte Beschwerde eines mit Hilfe einer Antidiskriminierungsstelle aus Arnhem. Der Konflikt eskalierte im Februar 2014 so dass die türkischen Mann wurde gefeuert. Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte sagt, dass der Mann nicht, dass sein Arbeitgeber nachweisen kann, schützt ihn nicht vor Diskriminierung. Er wurde wegen seiner ethnischen Zugehörigkeit oder Religion gefeuert, auch nicht nachgewiesen werden kann. Schließlich sieht die Kammer keinen Beweis, dass er gegen ein Projekt diskriminiert worden ist. Die Beschwerde ist daher nicht begründet.

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