Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte entschieden, dass ein Unternehmen aus Amsterdam im Mai 2014 Türkisch-Holländer hat durch die Ablehnung ihn für einen Job diskriminiert. Der Antragsteller hatte mehrere Tage nach der Ablehnung des von der Gesamt genommen Tests ein Anschreiben erneut vorlegen. Diesmal benutzte er eine niederländisches klingendes Pseudonym. Dann könnte er auch auf Abruf sein.
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