Ein Urteil des niederländischen Instituts für Menschenrechte über die Beschwerde eines Mannes Tiel sterben op 20 maart 2016 erhielt eine negative E-Mail von einer Privatperson über eine nationale Verkaufsseite: “Leider verkaufe ich nichts Nordafrikaner“. Der Mann aus Tiel festgestellt, dass die Verkaufsseite Emmeloord reagierte unzureichend darauf. Der Vorstand erklärt, dass die Verkaufsstelle nicht für die E-Mail haftbar gemacht werden kann. Der Beschwerdeführer ist daher nicht zulässig.
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