Das niederländische Institut für Menschenrechte entscheidet über eine Beschwerde einer muslimischen Frau algerischer Herkunft Januar 2016 wurde als Mieter eines Zimmers an einem unbekannten Ort abgelehnt. Der Vermieter wollte keine Mieter, die sich religiös kleiden. Sie diente dann mit Hilfe von Meldpunt Discriminatie Regio Amsterdam eine Beschwerde. Der Vorstand stellt fest, dass der Vermieter verbotene Unterscheidungen aufgrund von Religion und Rasse getroffen hat. Die Rassenunterscheidung wurde getroffen, weil der Vermieter sich nach ihrer Herkunft erkundigte, bevor er sie ablehnte. Hier hatte sie “NederlandsAntwortete, Dennoch war die Nationalität des Vermieters offensichtlich wichtig und ein Grund, sie abzulehnen.
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