Ein Bauunternehmen aus Rosmalen hatte im Juni 2012 ein rumänischer Mann sollte den Zugang zu Arbeit nicht leugnen. Sie dachten, er eine Arbeitserlaubnis benötigt. Da ist er auf eine niederländische Frau verheiratet, er braucht nicht. Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte heißt es heute, dass das Unternehmen damit die Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist.
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