Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte sieht nicht genügend Beweise für Diskriminierung von einem Unternehmen aus Vlissingen. In einer Reorganisation 2013 wurden proportional mehr ältere Arbeitnehmer und Menschen mit nicht-niederländischen Ursprungs entlassene. Es besteht die Vermutung der Diskriminierung, aber es ist nicht stark genug, um für eine Verurteilung.
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