Das Institut für Menschenrechte entscheidet über eine Beschwerde einer türkisch-niederländischen Frau, die Ende März 2015 wurde als Praktikant an einer Bildungseinrichtung in abgelehnt Tilburg. Sie bewarb sich im Mai 2015 wieder mit einem niederländischen falschen Namen und wurde dann zu einem Gespräch eingeladen. Dem Board zufolge kann keine Diskriminierung nachgewiesen werden, da sie sich für verschiedene Positionen beworben hat, bei denen noch kein anderer Kandidat sichtbar war und der andere. Die Anwendungssituationen waren daher nicht ganz vergleichbar.
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