Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte macht Entscheidung im Fall von zwei marokkanischen niederländischen Männern Mai 2015 wurden Eintritt in einen Club verweigert Den Haag. Der Vorstand schlägt vor, dass die Antragsteller nicht nachweisen, dass es einen Zusammenhang zwischen der Verweigerung und ihre Herkunft. Daher ist die Exekutive, die auf Grund der Rasse nicht gezeigt, dass es eine rechtswidrige Diskriminierung hat.
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