Das Institut für Menschenrechte entscheidet über eine Beschwerde einer dunkelhäutigen Frau gegen ihren früheren Arbeitgeber Middelburg. Sie arbeitete in einer Abteilung mit älteren Menschen mit Demenz. In 2013 Eine von ihnen reagierte heftig auf ihre Anwesenheit und machte diskriminierende Bemerkungen zu dieser Patientin. Weil dies nicht dem Patienten angelastet werden kann, ruhig zu bleiben und die Frau selbst vor Diskriminierung zu schützen, Sie wurde dann in eine andere Abteilung versetzt. Sie wollte das nicht selbst. Nachdem sie drin ist 2014 zurückgetreten reichte sie eine Diskriminierungsbeschwerde ein. Das Institut gibt jedoch an, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat.
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