Eine Entscheidung des Vorstandes für den Schutz der Menschenrechte in einem Fall eines Kandidaten mit einem russischen klingenden Namen im November 2014 wurde als Sicherheits Supervisor zurückgewiesen Schiedam. Er hatte eine Woche später wieder einen Job unter einem niederländischen nepnaam geschickt. Im niederländischen Namen der Sicherheitsfirma hatte plötzlich ein gewisses Interesse. Der Vorstand schlägt vor, dass die Sicherheitsfirma nicht nachweisen kann, dass sie nicht diskriminiert haben und daher schuldig machen rechtswidrige Diskriminierung aus Gründen der Rasse.
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