Home » Kroniek » 14-11-2013 | Heeswijk-Dinther – 10372
*

Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte bewertet die Beschwerde einer marokkanischen Frau, die in einer Pflegeeinrichtung entlassen wurde Heeswijk-Dinther weil eine Fehlfunktion. Sie klagen über Diskriminierung durch Kollegen. Sie hatten ebenfalls im März 2011 beweisen, dass ihre verstorbene Mutter war, als sie nach Marokko ging. Das College stellt fest, dass Frauen nicht diskriminiert werden wegen ihrer Rasse bei der Behandlung von einer der Beschwerden, auch bei der Behandlung durch das Management, die Schwere ihrer Arbeit und bei der Bewertung seiner Leistung. Allerdings gibt es eine rechtswidrige Diskriminierung gemacht, indem sie die Sterbeurkunde ihrer Mutter zu fragen und nicht ausreichend eine weitere Beschwerde behandeln.

Zurück zur Übersicht