Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte der Zuständigkeit in einem Fall einer muslimischen Frau, die december 2015 wurde, weil sie von ihrem Glauben Kopftuchs feuert auf ihrer Arbeit in einem Hotel tragen würde in Wageningen. Das Management nicht die Mitarbeiter wollen macht ihren Glauben sichtbar innerhalb des Unternehmens. Der Vorstand sieht keine Rechtfertigung oder Ausnahme von dieser Haltung und schlägt vor, dass Frauen diskriminiert werden aus Gründen der Religion.
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