Eine Entscheidung des niederländischen Instituts für Menschenrechte über eine Beschwerde einer Frau aus Curaçao gegen eine Personalvermittlungsfirma Rotterdam. Sie ist aufgestanden 13 Mai 2016 nach einem Anruf abgelehnt. Darin sagte die Personalvermittlerin, sie spreche mit einem Akzent. In einer E-Mail gab die Personalvermittlerin außerdem an, dass ein Kurs ihr helfen könnte, sich in niederländischer Sprache weiterzuentwickeln. Nach der Beschwerde gab das Unternehmen an, dass die Frau im Gespräch grammatikalische Fehler gemacht und lange Antworten gegeben habe, das war mehrdeutig. Der Akzent war nicht der Grund für die Ablehnung, aber nur benannt. Das Institut sieht daher keine Beweise für verbotene Unterscheidungen aufgrund der Rasse.
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