Home » Kroniek » 09-05-2017 | Utrecht – 18394
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Eine Entscheidung des Zentralen Beschwerdeausschusses, die oberste Justiz in Verwaltungsstreitigkeiten, in einem Fall aus 2013. Dann verkürzte die Gemeinde Utrecht eine muslimische Frau über ihr Sozialhilfegeld, weil sie ihr Niqab abgelehnt hat (ein gesichtsbedeckender Schleier) während der Berufsausbildung auszuziehen. Der Rat argumentiert, dass dies ein gerechtfertigter Rabatt war. Es ist richtig, dass ein Verbot des Tragens eines Niqabs einen Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit darstellt, aber in diesem Fall die Gemeinde Utrecht es gibt einen triftigen grund dafür. Im aktuellen gesellschaftlichen Kontext ist ein Niqab ein Hindernis bei der Arbeitssuche.

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