Das Niederländische Institut für Menschenrechte entscheidet über eine Beschwerde eines Antirassisten, pro-palästinensischer Aktivist, der februari 2017 von der Gewerkschaft FNV in Utrecht wurde für eine Stelle abgelehnt, wegen Artikeln über sie im Internet. In diesen Artikeln ihrer Gegner wird sie mit Antisemitismus in Verbindung gebracht, Dschihadismus und muslimischer Extremismus. Sie verteidigt sich damit, dass sie nur einige dschihadistische Accounts im Internet mochte, um ihnen folgen zu können. Nicht weil sie zustimmt. Sie fühlt sich aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit diskriminiert. Das Institut stellt fest, dass die Absage wegen der Artikel über sie zu weit von ihrer politischen Zugehörigkeit entfernt ist. Daher wurde keine verbotene Diskriminierung aufgrund der politischen Zugehörigkeit vorgenommen.
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