Home » Kroniek » 07-05-2013 | Vlissingen – 9494
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Das Niederländische Institut für Menschenrechte entscheidet, dass eine Bank in Vlissingen Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Rasse im September 2012 einem Mann aus Nicaragua, der weder Niederländisch noch Englisch spricht, ein Bankkonto zu verweigern. Dieser Mann ist mit einer Holländerin verheiratet. Die Bank argumentierte, dass er nicht vollständig verstehen würde, welche Vereinbarung er einging. Die Kammer stellt fest, dass für die Ablehnung kein triftiger Grund vorlag.

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