Home » Kroniek » 05-07-2016 | Eindhoven – 16347
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Das Institut für Menschenrechte trifft eine Entscheidung in einem Fall einer Karawane, die gegen die Gemeinde ansässig ist Eindhoven und eine Wohnungsbaugesellschaft. Er darf den Wohnwagen, in dem er lebt, nicht weiter mieten und steht auf der Warteliste für einen Platz. Die Gemeinde baut freie Stellplätze ab, sondern erklärt auch, dass es keine Auslöschungspolitik verfolgen würde. Das Institut stellt fest, dass sich der Mann in absehbarer Zeit nicht für einen Wohnwagenplatz qualifizieren kann und dass es eine Diskriminierung aufgrund der Rasse gibt. Darüber hinaus lehnt das College eine Beschwerde einer Frau ab, die sich diskriminiert fühlt, weil die Anzahl der Plätze in ihrem Lager verringert ist. Sie ist nicht empfänglich, weil sie persönlich keinen Nachteil hat. Dann gibt es auch Aussagen des Vorstands über eine Frau, die keine Position von einem abreisenden Hauptmieter in einem Wohnwagen übernehmen darf, in dem sie bereits als Mitbewohnerin lebt. Auch hier macht die Gemeinde Eindhoven und die Wohnungsbaugesellschaft ist der Diskriminierung schuldig.

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