Home » Kroniek » 04-09-2013 | Maastricht – 10181
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Der Richter in Maastricht hält die Strafverfolgung unzulässig bei der Verfolgung von Managern und Mitarbeitern von acht Coffee-Shops Maastricht Cannabis an Ausländer für den Verkauf. Die Polizei in Frage der Gültigkeit des Aufenthaltskriteriums. Die Coffee-Shops sagen, dass sie nicht durch die Weigerung Zwangs Ausländer diskriminieren wollen, wie die Gemeinde von ihnen behauptet, Drogentourismus zu bekämpfen. Der Richter sagte, dass das Strafrecht nicht auf das gemeinsame Interesse dienen soll.

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