Eine Entscheidung des Vorstandes für den Schutz der Menschenrechte eine Beschwerde gegen ein Unternehmen aus Amsterdam dat in September 2015 ein Kunde verweigert, weil sie Holländer nicht sprechen. Das Unternehmen weigert sich, seine Dienste (Beratung bei Hypotheken) wird in englischer Sprache angeboten und auch einen Dolmetscher für die Kunden verweigern. Der Vorstand stellt fest, dass eine Diskriminierung aus Gründen der Rasse ist, durch einen Dolmetscher weigert. Nicht Dienste in Englisch anbieten nicht diskriminieren.
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