Home » Kroniek » 02-05-2016 | Hoofddorp – 15998
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Das Niederländische Institut für Menschenrechte erlässt ein Urteil zu einer Beschwerde einer Niederländerin gegen die Gemeinde Haarlemmermeer (das Rathaus ist darin Hoofddorp). Sie suchte ein Zuhause und erhielt erst nach langem Warten eine Notstandsmeldung. Ein Zuhause gab ihr das jedoch nicht, weil sie einige Optionen abgelehnt hat. Sie beschwert sich beim Vorstand über Genehmigungsinhaber (Dabei handelt es sich um Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus) von der Gemeinde unterstützt werden. Der Ausschuss stellt fest, dass keine Diskriminierung aufgrund der Herkunft vorliegt. Niederländer sind von der Verpflichtung der Gemeinde zur Unterbringung von Genehmigungsinhabern nicht besonders betroffen.

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