Home » Kroniek » 01-11-2016 | Uden – 16909
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Das Niederländische Institut für Menschenrechte entscheidet im Fall eines Marokkaners, der in Januar 2016 wurde bei der Bewerbung um eine Stelle bei in abgelehnt Uden. Das Unternehmen bezweifelte, dass er mit seiner Aufenthaltserlaubnis legal für sie arbeiten könne und leitete eine Untersuchung ein. Der Mann hat eine abhängige Aufenthaltserlaubnis, die besagt “bei meiner Frau bleiben“, sondern auch “Arbeit frei erlaubt“. Dennoch liefen Ermittlungen der Aufsichtsbehörde gegen das Unternehmen aufgrund früherer Fälle mit diesen Aufenthaltstiteln. Aus diesem Grund argumentiert die Kammer, dass eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Nationalität vorliege, aber dass dies gerechtfertigt war. Die Notiz “Arbeit frei erlaubt” Offenbar gibt das Unternehmen keine ausreichenden Garantien dafür, dass dies auch so genutzt wird.

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