Home » Kroniek » 01-05-2017 | Gouda – 18334
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Ein Urteil des Niederländischen Instituts für Menschenrechte über die Politik der Gemeinde Gouda über die Anzahl der Wohnwagenstellplätze in Gouda. Die Zahl der 70 Wohnwagenstellplätze wird nicht erweitert. Eine Interessenvertretung klagt über Diskriminierung, weil zu wenig Stellplätze vorhanden sind und man keine Wartezeiten aufbauen kann. Das Institut stellt fest, dass es keine Diskriminierung aufgrund der Rasse gibt. Die Gemeinde bietet auch fünf Verkaufsplätze an und hält die Anzahl der Plätze gleich. Die Auslosung kann zwischen den Wohnwagenbewohnern selbst unfair sein, aber das stellt keine diskriminierung dar.
Eine zweite Beschwerde, über die das College heute eine Entscheidung trifft, betrifft eine Beschwerde eines Wohnwagenverbands Gouda gegen den Innenminister, der im Oktober 2006 veröffentlichte einen Bericht für Gemeinden “Arbeiten an Wohnwagenstandorten“. Dieser Bericht enthält alle Arten von Policenvarianten für Wohnwagenstandorte. Die Kammer stellt fest, dass zwei dieser Varianten diskriminierend sind und sie ansonsten nicht befugt sind, das Ministerium zu beurteilen. In den Varianten, die diskriminierend sind, geht es um die “Nulllösung“, bei dem die Unterbringung in Wohnwagen verschwindet und die Variante „Ausstiegspolitik“. Diese beiden Optionen berühren den Kern der Anhängerkultur und führen zu Rassendiskriminierung.

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