Ein Urteil des Instituts für Menschenrechte im Fall einer türkisch-kurdischen Frau, die in oktober 2016 von einer Firma Rotterdam wurde in einer Bewerbung abgelehnt. Die Frau hatte unzureichende Kenntnisse und Fähigkeiten für den Job, aber das Unternehmen befürchtete auch, dass seine politischen Ansichten zu den “Kurdische Frage” könnte zu kulturellen Spannungen am Arbeitsplatz führen. Dadurch fühlt sich die Frau aufgrund von Rasse und politischer Überzeugung diskriminiert. Der Vorstand sieht hierfür keine ausreichenden Beweise und spricht das Unternehmen frei. Sie sehen es nicht als politische Zugehörigkeit, aber nur eine Meinung zu einem politischen Thema. Deshalb sieht sich das Institut selbst nicht befugt, diesen Teil zu beurteilen. Es gibt keine ausreichenden Beweise für Diskriminierung aufgrund der Rasse.
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