Home » Kroniek » 27-10-2014 | Beuningen (Gelderland) – 11934
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Das Niederländische Institut für Menschenrechte hat in einem Fall entschieden, in dem es um zwei Eltern kongolesischer Abstammung ging, die behaupteten, dass ihre Kinder die Grundschule in Beuningen besuchten (Gelderland), hat in den letzten Jahren mehrfach diskriminierende Aussagen gegenüber ihren Kindern gemacht. Dies wäre von den Lehrern erledigt worden, sowie durch Beschlüsse des Schulvorstandes. Aufgrund des Zeitablaufs kann die Kammer einige Beschwerden nicht mehr untersuchen. Die Eltern können das Vorliegen einer Diskriminierung nicht ordnungsgemäß nachweisen und der Vorstand spricht die Schule daher frei.

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