Home » Kroniek » 27-07-2012 | – 8870
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Die Gleichbehandlungskommission macht geltend, dass das Justizministerium bei der Behandlung einer Diskriminierung Beschwerde eines Arbeitnehmers aus Suriname versagt hat 2011. Sie nahmen ihre Beschwerde wegen Diskriminierung nicht substanziell an ihrem Arbeitsplatz diskutiert.

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