Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte wurde von einer psychiatrischen Anstalt von einem ungenannten Ort gebeten, eine Reorganisation zu beurteilen. Die Einrichtung hat einige Mitarbeiter überflüssig wegen ihrer mangelnden Sprachkenntnissen. Es gibt viele türkische und marokkanische Patienten und die Institution will die Mitarbeiter so Türkisch oder Berber sprechen. Der Vorstand schlägt vor, dass die Institution nicht diskriminiert hat diese sprachlichen Anforderungen zu lassen, wenn die Entscheidung, wer gefeuert wird.
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