Home » Kroniek » 26-05-2016 | Rotterdam – 16103
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Das niederländische Institut für Menschenrechte beurteilt eine Beschwerde einer muslimischen Frau, die vom Gericht zu einem unbekannten Zeitpunkt für die Position eines externen Angestellten abgelehnt wurde Rotterdam weil sie während ihrer Arbeit weiterhin ein Kopftuch tragen möchte. Der Gerichtshof hat eine Kleiderordnung, die dies verbietet, weil er Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ausstrahlen will. Das Institut sieht keine Argumente, für die dies auch für einen Registrar gelten sollte, und erklärt, dass die muslimische Frau aufgrund ihres Glaubens diskriminiert wird. Das Gericht macht eine verbotene Diskriminierung aufgrund der Religion.

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