Home » Kroniek » 21-10-2013 | – 10306
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Der Vorstand für den Schutz der Menschenrechte spricht genehmigt ihr Urteil in einem Fall eines Soldaten nicht bekommt den Geheimdienst wegen seiner türkische Frau nicht von ihnen überprüft werden konnte, weil sie in der Türkei gelebt. Das Militär wollte Arbeit im Ministerium für Verteidigung. Er sieht die Blockade als Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Der Vorstand schlägt vor, dass keine verbotene Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gemacht wurde, weil nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die Unfähigkeit der Frau nach der Grundlage für die Ablehnung gebildet Ziehen.

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