Die Gleichbehandlungskommission entscheidet über ein Unternehmen Zwaag das eine vorteilhafte Urlaubsregelung für marokkanische Arbeitnehmer mit anderen Arbeitnehmern in Einklang bringen will. Bisher war es Marokkanern erlaubt, im Zusammenhang mit der Autofahrt nach Marokko eine Woche längeren, aufeinanderfolgenden Urlaub zu nehmen. Nach Ansicht der Kommission handelt das Unternehmen mit der Abschaffung dieser Regelung nicht diskriminierend. Sie glaubt, dass die Verordnung selbst eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Rasse vorsieht, und dass dies mit der Abschaffung enden wird.
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