Der Oberste Gerichtshof entscheidet in einem konkreten Fall. Das bedeutet, dass die Polizei ein Fahrzeug auf der Straße nicht einfach nur aufgrund der ethnischen oder religiösen Merkmale des Fahrers oder Insassen auswählen darf.. Der Polizei ist es daher nicht gestattet, rassistisch zu profilieren oder zu diskriminieren. Das sei in diesem konkreten Fall nicht geschehen.
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