„Vertretbare Gründe für die Verurteilung von Wilders.“’
Das Gericht ist zuständig, die Staatsanwaltschaft ist zulässig, Es gibt wohlbegründete Gründe, Geert Wilders zu verurteilen. Es besteht auch kein Anlass, das Strafverfahren gegen das PVV-Mitglied fortzusetzen. Die Generalanwältin hat dies heute in ihrer Antwort auf die Berufung im Verfahren „Weniger Marokkaner“ argumentiert. Wilders war nicht anwesend.