Home » Kroniek » 25-04-2012 | – 9090
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Die Gleichbehandlungskommission stellt fest, dass ein Gerichtsvollzieher aus einer namentlich nicht genannten Stadt eine verbotene Diskriminierung aufgrund der Religion durch machte 2011 eine muslimische Frau für eine freie Stelle abzulehnen. Der Gerichtsvollzieher hatte die Frau gefragt, ob sie bereit sei, ihr Kopftuch für ihre Arbeit abzunehmen, aber sie wollte es wegen ihres Glaubens nicht. Danach wurde sie für die Stelle abgelehnt.

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